Datenschutzhinweise: Videoaufzeichnung für wissenschaftliche Zwecke – Projekt „Digits4Rail Maps“

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb verarbeitet Knorr-Bremse Ihre Daten in Übereinstimmung mit den Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den weiteren anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Datensicherheit.

Wir möchten Sie daher an dieser Stelle darüber informieren, welche personenbezogenen Daten die Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH (im Folgenden: Knorr-Bremse oder Verantwortlicher) im Zusammenhang mit der Aufzeichnung von Videomaterial des öffentlichen Verkehrs für wissenschaftliche Zwecke (Entwicklung von Fahrerassistenzsystemen für Schienenfahrzeuge) erhebt und für welche Zwecke diese genutzt werden.

Gesetzesänderungen oder Änderungen unserer unternehmensinternen Prozesse können ggf. eine Anpassung dieser Datenschutzhinweise erforderlich machen. Das Datum der letzten Aktualisierung finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise.

1. Verantwortliche Stelle

Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts ist die

Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH
Moosacher Straße 80
80809 München
Deutschland

E-Mail: info@knorr-bremse.com

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind

Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH
Datenschutzbeauftragter
Moosacher Straße 80
80809 München
Deutschland

E-Mail: datenschutzbeauftragter@knorr-bremse.com

2. Zweck, Rechtsgrundlage und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Videoaufzeichnungen des öffentlichen Verkehrs dienen dem Zweck, die von Knorr-Bremse durchgeführte Forschungs- und Entwicklungstätigkeit – Aufzeichnung von Schienenverlauf und Infrastruktur zur Entwicklung von Fahrerassistenzsystemen für Schienenfahrzeuge – zu ermöglichen. Videomaterial ist zum einen erforderlich um die Infrastrukturelemente auswerten zu können. Zum anderen um das System unter Einsatz von künstlicher Intelligenz weiterentwickeln zu können. Hierfür ist die Analyse großer Mengen an Videomaterial erforderlich, das beim Anlernen, Testen und Validieren des Systems genutzt wird. Dafür wird Videomaterial benötigt, das den realen Schienenverlauf und Infrastrukturobjekte präzise wiedergibt. Es kann dabei technisch nicht ausgeschlossen werden, dass auch natürliche Personen und Fahrzeuge aufgezeichnet werden.

Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) der DSGVO stellt die Rechtsgrundlage für die Aufzeichnung des Videomaterials und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Das berechtigte Interesse liegt in der Entwicklung von Technologien, die – wie vorstehend beschrieben – Fahrerassistenzsysteme im öffentlichen Verkehr darstellen.

Die Videokameras werden nur in dem Umfang eingesetzt, wie dies für die im Rahmen der Forschung erforderliche Vermessung des Streckenverlaufes erforderlich ist. Werden die Fahrzeuge für andere Zwecke als die der Messungen eingesetzt, findet keine Videoaufzeichnung statt.

Die Schienenansicht und die Verkehrssituationen werden von einer Videokamera aufgezeichnet, die Knorr-Bremse an einem Fahrzeug installiert hat, das am öffentlichen Verkehr teilnimmt. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Aufzeichnung des Videomaterials gegebenenfalls die folgenden personenbezogenen Daten erfasst werden:

  • Gesicht und/oder Statur der Betroffenen, die sich auf den Straßen/Bahnsteigen befinden und/oder sich auf diesen bewegen;
  • Kennzeichen der Fahrzeuge, die auf den Straßen parken oder sich auf diesen bewegen.

3. Verwendung personenbezogener Daten, Identifizierung von Betroffenen

Knorr-Bremse verwendet Videokameras, die präzise Zeitstempel setzen. Knorr-Bremse ist allerdings in der Regel nicht in der Lage, natürliche Personen zu identifizieren: Knorr-Bremse stehen keine Mittel oder Informationen und auch kein Zugang zu Mitteln oder Informationen zur Verfügung, mittels derer aufgenommene Gesichter/Staturen oder Kennzeichen einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Daher werden die betroffenen Personen grundsätzlich nicht identifiziert. Vielmehr liegt eine solche Identifizierung in keinem Fall im Interesse von Knorr-Bremse und wird keinesfalls angestrebt.

4. Dauer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Knorr-Bremse wird das aufgezeichnete Videomaterial 60 Tage lang im Original speichern. Anschließend wird es ausgewertet und dauerhaft gelöscht . Innerhalb des Zeitraums von 60 Tagen nach Aufzeichnung werden Videoaufnahmen, die Knorr-Bremse unmittelbar für die Erfassung der Infrastrukturelemente und des Schienenverlaufes nutzen möchte, kopiert und für die Produktentwicklung weiter vorgehalten.

5. Empfänger des Videomaterials, das gegebenenfalls personenbezogene Daten enthält

Knorr-Bremse setzt bei der Entwicklung der Fahrerassistenzsysteme das folgende Unternehmen als Dienstleister ein:

Sigma-Rail, S.L
Avda. Gregorio Peces-Barba 1
28919 Leganés, Madrid
Spain

Der Dienstleister verarbeitet die personenbezogenen Daten nur in unserem Auftrag und strikt nach unseren Weisungen auf der Grundlage entsprechender Verträge über eine Auftragsverarbeitung.

Darüber hinaus gibt Knorr-Bremse das Videomaterial bzw. personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Insbesondere findet keine Übermittlung (und Speicherung) der erhobenen Daten in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) statt.

6. Rechte der betroffenen Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten

1) Sie haben uns gegenüber im Grundsatz folgende Rechte hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung sowie gegebenenfalls Einschränkung der Verarbeitung ("Sperrung")
  • Recht auf Übertragung
  • Recht auf Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung

2) Uns ist bewusst, dass einzelne Betroffene ihre Rechte aus Art. 15 bis 22 DSGVO (z.B. auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten usw.) im Hinblick auf die betreffenden personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Videoaufzeichnungen erhoben werden, ausüben möchten. Jedoch wird Knorr-Bremse in der Regel nicht in der Lage sein, solchen Anfragen nachzukommen: Knorr-Bremse ist es nicht möglich, die spezifischen Sequenzen des Videomaterials aus dem Gesamtaufkommen der Videoaufnahmen herauszufiltern, die personenbezogene oder personenbeziehbare Daten der anfragenden Person enthalten.

Wie oben erläutert, verfügt Knorr-Bremse weder über Systeme noch Informationen, die es Knorr-Bremse ermöglichen würden, eine betroffene Person in dem Videomaterial zu identifizieren. Vielmehr ist Knorr-Bremse regelmäßig nicht in der Lage, eine betroffene Person oder ihr zugehörige Daten zu identifizieren.

Bitte beachten Sie, dass die DSGVO bei Vorliegen der oben beschriebenen Umstände gemäß Art. 11 Abs. 1 DSGVO vorsieht, dass Knorr-Bremse nicht verpflichtet ist, zusätzliche Informationen aufzubewahren, einzuholen oder zu verarbeiten, um die betroffene Person ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der Anfrage einer betroffenen Person zu identifizieren. Dementsprechend finden die vorgenannten Betroffenenrechte – im Allgemeinen – keine Anwendung (vgl. Art. 11 Abs. 2 DSGVO).

7. Kontakt

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit diesen Datenschutzhinweisen haben oder von Ihren Rechten Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an privacy-rm@knorr-bremse.com.

8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Knorr-Bremse nimmt Ihre Anfragen und Bedenken sehr ernst und wir bemühen uns diesen stets nachzukommen. Darüber hinaus haben Sie jedoch jederzeit das Recht eine Beschwerde an eine zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu richten.

München, den 29.04.2020